Cannabis aus nachhaltigem Anbau
Unser engagiertes Team von Cannabis-Enthusiasten, welches seit Jahren an der Entwicklung hochwertiger Produkte arbeitet, hat sich zum Ziel gesetzt dieses Wissen zur Grundlage der Gründung des Cannavita SocialGrowClub einzusetzen.
Unser Ziel ist es, unsere Mitglieder mit den besten THC-Produkten auf dem Markt zu versorgen.
Derzeit bereiten wir uns darauf vor, unsere Produktpalette an THC-haltige Blüten auf unsere konsumierenden Mitglieder abzustimmen!
Mit diesen haben wir uns intensiv auf die Legalisierung vorbereitet.
Eine Aufnahmegebühr wird einmal in Höhe von 42€ erhoben und ist mit Eintritt in den Verein zu entrichten.
Generell verkauft unser Verein kein Cannabis an seine Mitglieder, sondern erhebt einen monatlichen Mitgliedbeitrag in der Höhe von 15€, sowie nach der ersten Ernte eine individuelle Anbaunutzungspauschale.
Die Anbaunutzungspauschale wird durch die Zuteilung von Anbaueinheiten (AE) gewährleistet und beinhaltet die Miete der Fläche, Strom, Wasser, Dünger, Verbrauchs- und Zuchtmaterialien, sowie die ehrenamtliche, wie auch endgeldliche Arbeits- und Pflegekraft.
Mit der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um €2.- erhält man den Zugriff auf eine AE.
Die Produktionskosten legt der Verein im vorhinein auf seine Kosten aus.
Nach erfolgter Ernte wird kalkuliert wieviel AEs benötigt werden um kostendeckend anzubauen.
Diese veröffentlicht der Verein auf der Homepage und natürlich im Vereinsheim und auf Aushängen bei der Abgabe. an die Mitglieder.
Mit der Abgabe wird dieser Teil des Mitgliedsbeitrages fällig.
Damit gewährleisten wir die rückwirkend, gerechte und aktiv Lastenverteilung unter den Mitgliedern an der Produktion.
Dem Vereinszweck des gemeinsamen Anbaus von Konsumcannabis, kann so entsprochen werden und jedes Mitglied kann genau soviel konsumieren wie es möchte (max. 50g im Monat).
Die Anbaupauschale (AE) variiert hier pro Sorte Cannabis in Abhängigkeit vom Ertrag, THC-Gehalt, Pflegeintensität und Produktionsaufwand (Veredelung).
Hier plakativ ein Beispiel an Hand eines Parameters, dem Ernteertrag welcher von Sorte zu Sorte unterschiedlich ist.
Die Sorte Gorilla hat einen Ertrag von 600g/m2 und die Sorte Kush einen Ertrag von 300g/m2.
Um 3kg (3000g) zu produzieren benötigt man für Gorilla 5m2 Anbaufläche und für Kush 10m2 Anbaufläche.
Wenn wir somit Gorilla für 1g Gorilla 3AE (€6.-**) erheben werden für Kush 6AE (€12.-**) berechnet.
Natürlich spielen viele weitere Faktoren eine Rolle, es gibt Sorten die nach 7, 10 oder erst nach 12 Wochen geerntet werden.
Damit wird mehr bzw. weniger Beleuchtung, Pflege, Dünger, etc. benötigt und das wiederum hat Auswirkung auf die Kalkulation da die Stromkosten, Platzbedarf, Pflegeintensität (zeitlich, Dünger, etc.) beansprucht.
Der individuell Mitgliedsbeitrag korreliert somit dem Anteil an der Ernte des Cannabis.
Als „Cannabis“ werden im Verein getrocknete Blüten der Cannabispflanze samt sog. Zuckerblätter bezeichnet.
Für den Bezug von 1g Cannabis ist sortenabhängig geplant den Mitgliedsbeitrag um 3-6 AE zu erhöhen.
Übliche Abgabemengen*** in 5g Portionen oder vielfachen, max. 25g pro Tag und 50g im Monat.
Geplant sind 4 Anbaukategorien:
EXTREM: bis 6AE (12€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität sehr hoch bei geringem Ertrag pro Pflanze. Die Ernten haben einen sehr hohen THC-Gehalt bis 38% und es bedarf einer aufwendigen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
HOCH: ab 5AE (10€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität hoch bei mäßigem Ertrag pro Pflanze. Die Ernten haben einen hohen THC-Gehalt ca. 28% und es bedarf einer sorgfältigen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
MITTEL: ab 4AE (8€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität durchschnittlich bei gutem Ertrag pro Pflanze. Die Ernten haben üblicherweise einen THC-Gehalt von bis 25% und es bedarf einer aufwendigen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
LEICHT: ab 3 AE (6,00€)
Bei Pflanzen aus diesem Segment ist die Pflegeintensität geringen bei hohen Erträgen pro Pflanze. Die Ernten haben einen niedrigen THC-Gehalt <10% und es bedarf eines normalen Veredelung-/Fermentierung- Schemas.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN:
Der feste monatliche Mitgliedsbeitrag ist ab dem laufenden Monat des Beitritts an den Verein fortlaufend (mind. für 3 Monate) zu entrichten und wird über SEPA eingezogen.
Der jeweilige individuell Mitgliedsbeitrag ist in Form der Anbaunutzungspauschale ist im Rahmen der Verteilung der Ernte bei Bezug vor Ort zu entrichten.
Der Bezug, der im festen Mitgliedsbeitrag enthaltenden Menge von (5AE) ca. 1g Cannabis, wird nur im jeweiligen Monat für den Bezug bereitgehalten und verfällt mit Ablauf dieses Monats.
Die festen Monatsbeiträge sind dabei per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen, ausgenommen Sonderregelungen nach Absprache und Zustimmung des Vorstandes.
Für die Entrichtung der Vereinsbeiträge ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, ausgenommen es gibt Sondervereinbarungen.
Die vereinsinterne Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift beträgt 25€ und wird gegenüber dem betreffenden Vereinsmitglied geltend gemacht.
Der variable Beitrag kann vor Ort old school mit EC, Kreditkarte oder Bar bezahlt werden, oder nextGen: BTC, LTC, DOGE, etc. entrichtet werden.
Stand: 13.11.2024
* 1AE = 1 Anbaueinheit = 2€
** Die Kostenberechnung hier ist nicht verbindlich sondern nur ein Beispiel zum Verständnis.
*** auf Wunsch auch geringere Mengen
Beitragsordnung gemäß § 13 Mitgliedsbeitrag + Aufnahmegebühr
Gemäß folgender Beitragsordnung setzt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag wie folgt zusammen:
1. aus dem festen Mitgliedsbeitrag 1/12 des Jahresbeitrags, von der Mitgliederversammlung als Vereinsbeitrag festgesetzt.
2. aus dem individuellem, variablen Mitgliedsbeitrag, der Anbaunutzungspauschale
3. Die Beitragsordnung gilt für alle Arten von Mitgliedern, außer die Satzung sieht Besonderheiten vor.
1. Monatlicher fester Mitgliedsbeitrag (Vereinsbeitrag)
Der feste Mitgliedsbeitrag beträgt im Monat 15€ und beinhalten den Ertrag einer Anbaueinheit (AE) nach Wahl.
Der Bezugsanspruch verfällt mit ablaufendem Monat.
Zahlungsweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder nach Wahl. Alternative Zahlmethoden nur nach Absprache und Genehmigung des Vorstandes.
Der Beitrag wird zu 100% für Verwaltungszwecke benötigt. Da die Einnahmen allein nicht für die Verwaltung reichen werden die fehlenden Mittel aus den Einnahmen der Anbaunutzungspauschale finanaziert.
2. Variabler monatlicher zu entrichtender Beitrag (Anbaunutzungspauschale)
Der individuelle, variable Beitrag korreliert mit dem genutzten Anbaueinheiten (AE) eines jeden Mitglieds am Vereinseigentum.
Dabei steht eine AE anteilig für die Nutzung und Bereitstellung der Nutzfläche (Miete), dem Growing-Equipment inkl. Stammpflanze, Strom, Wasser, etc. (Betriebskosten Anbau), notwendigen Versicherungen, externen Dienstleistungen wie Telekommunikation und Sicherheitsdienste, Qualitätsmanagement, etc. (Betriebskosten Veraltung).
Die Erhöhung des festen Mitgliedsbeitrag um 2€ durch das Mitglied berechtigt zur Nutzung des nach Vereinszwecks gewonnen Cannabis in Höhe von einer AE.
Mit AE wird jener Anteil am Ertrag, des nach Ernte und Veredelung einer jeden sortenreinen Charge des gewonnen konsumfähigen Cannabis*, bezeichnet.
Eine AE begründet den berechtigten anteiligen Anspruch des Mitglieds.
Der variable Mitgliedsbeitrag ist dabei begrenzt, maximal kann er vom Mitglied auf die monatlich Menge an AE´s aufgestockt werden, die dem Äquivalent einer Menge Cannabis in Höhe von max. 25g pro Tag und 50g im Monat entgegenstehen.
* Als „Cannabis“ werden im Verein getrocknete Blüten der Cannabispflanze samt sog. Zuckerblätter bezeichnet.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN:
Der feste Mitgliedsbeitrag ist ab dem laufenden Monat des Beitritts an den Verein fortlaufend zu entrichten und möglichst per SEPA-Lastschriftverfahren (Erteilung SEPA-Lastschriftmandat) einzuziehen, ausgenommen Sonderregelungen nach Absprache und Zustimmung des Vorstandes.
Der jeweilige variable Mitgliedsbeitrag in Form der Anbaunutzungspauschale (AE) ist im Rahmen der Verteilung der Ernte erst bei Ausgabe vor Ort BAR oder über EC zu entrichten oder per Vorkasse zu überweisen, ausgenommen Sonderregelungen nach Absprache und Zustimmung des Vorstandes.
Die vereinsinterne Bearbeitungsgebühr für eine Rücklastschrift beträgt 25€ und wird gegenüber dem betreffenden Vereinsmitglied geltend gemacht.