Wie geht es weiter? Drei Monate hat die Bezirksregierung nun Zeit über den Antrag zu bescheiden nach CanG.
Leider lässt unsere Erfahrung darauf schließen, dass einen Tag vor Ablauf der Frist uns eine eher Schreiben für Nachbesserungen erreichen wird als die positiv beschiedene Erlaubnis.
Aber so ist es halt bei Pionieren wie uns... So kurz vor dem Ziel ist langer Atem ist gefragt und den haben wir!
Mai 2024
Aktuell wird der Verein im Vereinsregister eingetragen.
Da in NRW die Zuständigkeit der zulassenden Behörde noch nicht geklärt wird vermutlich erst ab dem 1.7.24 möglich sein, den Zulassungsantrag zu stellen.
Danach hat die Behörde 3 Monate Zeit zur Bearbeitung... Wir sind bemüht im vorhinein alle Eventualitäten zu klären,
um den Zeitplan nach Möglichkeit zu beschleunigen.
April 2024
Die Legalisierung ist in diesem Jahr durch die Bundesregierung am 1.4.2024 vollzogen worden.
ab 1.7.2024 Einreichung Antrag auf Erlaubnis der Anbauvereinigung
ab 1.10.2024 Bescheidung über Antrag auf Erlaubnis der Anbauvereinigung
Damit streben wir im Dezember bereits die erste Ernte an.
Die Kosten für Aufrechterhaltung der Vereinsstruktur sollen dabei über einen monatlichen Beitrag gedeckt werden,
sowie über eine Anbaunutzungspauschale, in Abhängigkeit von der genutzten Menge, der prozentualen THC-Stärke
und der damit einhergehenden Pflegeintensität für die Herstellung des Qualitäts-Cannabis.